Schon die seit 1997 geltende BGV A3 der Berufsgenossenschaften verpflichteten den Unternehmer zur Durchführung der Prüfungen an Arbeitsmitteln.
Der Gesetzgeber hat nun mit der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine völlig neue Grundlage für die Prüfung von Arbeitsmitteln geschaffen. Sie gilt für jeden Unternehmer!
Das Nichtprüfen bedeutet eine Ordnungswidrigkeit und führt somit zu Bußgeld und einer Leistungskürzung im Schadensfall!
Der Gesetzgeber legt in den TRBS`n fest, dass die Prüfungen nur noch von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden dürfen. Diese befähigte Person muss sich regelmäßig, mindestens einmal jährlich, Schulungen unterziehen.
Zur Ermittlung der Prüffristen wird für jedes Arbeitsmittel eine Gefährdungsermittlung verlangt.
Die Betriebssicherheitsverordnung mit den dazugehörigen technischen Regeln legt eindeutig fest, dass die Prüfungen für jeden Unternehmer verpflichtend sind!
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um die Prüfung Ihrer Arbeitsmittel, Leitern und Tritte geht.
In diesen Bereichen sind wir für die Ausübung der Prüfungen befähigt!
In Kürze wird die Befähigung zur Prüfung von kraftbetätigten Toren erlangt. Dann können wir Ihnen auch diesen Bereich zur Prüfung anbieten.