Prüfservice für Geräte, Arbeitsmittel, Installationen und Leitern

Die Technischen Regeln für Betriebssichheit (TRBS ) werden vom Ausschuß für Betriebssicherheit ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesarbeitsblatt bekannt gemacht.

 

Der Gesetzgeber legt in den TRBS`n fest, dass die Prüfungen nur noch von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden dürfen. Diese befähigte Person muss sich regelmäßig, mindestens einmal jährlich, Schulungen unterziehen.

 

Die TRBS 1111 beschäftigt sich mit der Gefährdungsermittlung der Arbeitsmittel, welche für die Berechnung der Prüffristen benötigt wird.

 

Die TRBS 1201 beschäftigt sich allgemein mit Prüfungen.

 

Und die TRBS 1203 legt fest, wer wann prüfen darf. Dort wird geregelt, daß die Prüfungen nur von hierfür "befähigten Personen" durchgeführt werden dürfen.

 

Es unterliegt der Unternehmerverantwortung, die richtige Person mit den Prüfungen zu beauftragen. Lassen Sie sich die Schulungsnachweise zeigen, das gibt Ihnen die Sicherheit den richtigen Partner zu haben!

  

Es ist für Sie sehr wichtig, daß Sie diese Prüfungen nur von befähigten Personen durchführen lassen. Der Prüfer vor Ort muß befähigt sein, nicht der "Meister" im Büro, der die Protokolle ausdruckt!

 

Ein klarer Vorteil, wenn man nach den gesetzlichen Vorgaben handelt.

   

Im einzelnen sind die TRBS`n unter www.baua.de im Bereich Anlagen- und Betriebssicherheit zu finden.