Geräteprüfung 1Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3) schreibt vor, dass der Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf deren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Alle in Ihrem Betrieb oder Büro vorhandenen Elektrogeräte und -anlagen, von der Kaffeemaschine über die Bohrmaschine bis zur Produktionsanlage, unterliegen regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV V3, sowie den entsprechenden Normen DIN VDE 0105, DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0113.

Zudem verlangt der Gesetzgeber mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und deren technischen Regeln, die Durchführung der Prüfungen. Die Technische Regel TRBS 1203 schreibt vor, dass diese Prüfungen nur von Befähigten Personen durchgeführt werden dürfen.

Die Prüfung der Geräte schützt Sie vor der Haftung bei Unfällen, die durch defekte Geräte verursacht wurden. Die Berufsgenossenschaften schließen Ersatzleistungen aus, wenn Personen durch ein ungeprüftes Gerät zu Schaden kommen. Verstöße gegen diese Vorschriften können außerdem mit Bußgeldern geahndet werden.

Geräteprüfung 1 Wir garantieren, dass wir die Prüfungen nur mit Befähigten Personen durchführen. Alle Prüflinge werden korrekt gekennzeichnet und Sie erhalten in Form eines USB-Sticks die lückenlose Dokumentation der Prüfungen. Somit können Sie jederzeit nachweisen, dass Sie Ihrer Unternehmerpflicht nachgekommen sind. Die Vorteile der Prüfungen liegen klar auf der Hand:

  • Sie können im Falle eines Schadens nicht haftbar gemacht werden
  • Es werden Mängel aufgedeckt, die andernfalls zu Produktionsausfällen führen können
  • Die Kosten für die Prüfungen sind wesentlich geringer, als die Kosten im Schadensfall

Wir beantworten Ihnen gerne weitere Fragen zum Thema Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 oder lassen Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen.