Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3

Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 (bisher BGV A3) schreibt vor, dass der Unternehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf deren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Warum wird geprüft? Unfälle durch defekte elektrische Geräte können immense wirtschaftliche Schäden nach sich ziehen. Die Prüfung der Geräte entlastet den Unternehmer von der Haftung durch Unfälle, die auf defekte Elektrogeräte zurückzuführen sind. So schließen z.B. Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn eine Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde.

Auch die Berufsgenossenschaften schließen eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.

Was wird geprüft? Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte oder nur schwer bewegbare Betriebsmittel ohne Tragevorrichtung. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind dadurch charakterisiert, dass sie während des Betriebs bewegt werden oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

Stationäre Anlagen sind solche Elektroanlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind, wie z.B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.

Nichtstationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach Gebrauch abgebaut und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden können. Hierzu gehören z.B. Anlagen auf Bau- und Montagestellen sowie fliegende Bauten.

Als elektrische Geräte gelten z.B.: Computer, Drucker, Scanner, Rechenmaschinen, elektr. Schreibmaschinen, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Kühlschränke, Papierschredder, elektr. Küchengeräte in Kantinen, elektr. Werkzeugmaschinen wie Handbohrmaschinen, Elektrotacker, Lötgeräte, Schwingschleifer, Dreieckschleifer, elektr. betriebene Sprühpistolen, Trennjäger, Flexgeräte, Elektroschlagschrauber, Schleifböcke, Ständerbohrmaschinen, Handschweißgeräte usw.

Wie wird geprüft? Alle Prüfungen werden mit speziellen, regelmäßig kalibrierten Messeinrichtung nach folgenden DIN VDE Bestimmungen durchgeführt:

DIN VDE 0702, DIN VDE 0100, DIN VDE 0105, DIN VDE 0113

Prüfablauf:

a) Elektrische Betriebsmittel:

Sichtprüfung: Feststellung, dass beim zu prüfenden Gerät keine äußerensicherheitsrelevanten Mängel vorliegen. Zustand der Isolierungen. Zugentlastung und Biegeschutz der Anschlussleitungen Messen: In Abhängigkeit vom jeweiligen Prüflingstyp und der Schutzklassenzuordnung müssen folgende Messungen durchgeführt werden:

  • Messung des Schutzleiterwiderstandes
  • Messung des Isolationswiderstandes
  • Messung des Ersatzableitstroms
  • Messung des Berührungsstroms
  • Messung des Schutzleiter- bzw. Differenzstroms Funktionsprüfung: Das elektrische Gerät ist auf einwandfreie Funktion zu prüfen. Kennzeichnung der geprüften und für in Ordnung befundenen Betriebsmittel mit einer Prüfplakette.
  • Dokumentation: Es wird ein schriftlicher Prüfbericht erstellt, in dem alle geprüften Betriebsmittel mit den entsprechenden Messwerten aufgeführt sind.

b) Elektrische Anlagen:

Sichtprüfung: Schwerpunkte:

  • Ist der Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile noch vorhanden?
  • Entsprechen die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren noch den Errichtungsnormen?
  • Sind die Überspannungs- und Überstrom-Schutzeinrichtungen vorhanden, richtig eingestellt oder bestückt?
  • Sind die Überstrom-Schutzeinrichtungen dem Leiterquerschnitt entsprechend bemessen und bestückt?
  • Sind die Schaltpläne, Beschriftungen der Stromkreise, Betriebsanleitungen vorhanden und zutreffend?
  • Sind Einrichtungen zur Unfallverhütung und Brandbekämpfung vorhanden?
  • Sind z.B. Schutzvorrichtungen, Feuerlöscher, Sicherheitskennzeichen vorhanden und entsprechen diese in Anzahl, Auswahl sowie Erhaltungszustand den Anforderungen.
  • Ist der Zustand von Erdungsanlagen nach DIN VDE 0141 gegeben?
  • Messen:
    • Nennwerte (Spannung, Strom)
    • Schleifenimpedanz und Abschaltstrom
    • Erdungswiderstand
    • RCD-Prüfung (Fehlerspannung, Nennfehlerstrom)
    • Isolationswiderstand
    • Durchgängigkeit und Widerstand des Schutz- und
    • Potentialausgleichleiters
  • Erproben:
    • Isolationsüberwachungsgeräte sowie FI- (RCD) und FU-Schutzschalter
    • Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen
    • Funktionsfähigkeit von erforderlichen Melde- und Anzeigeeinrichtungen Kennzeichnung der geprüften und für in Ordnung befundenen Anlagen mit einer Prüfplakette.
  • Dokumentation:
    • Es wird ein schriftliches Prüfprotokoll mit allen relevanten Angaben erstellt. Prüffristen Anhand der Tabelle in § 5 DGUV Vorschrift 3 können Prüffristen ermittelt werden, wenn die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einer normalen Beanspruchung durch Umgebungstemperatur, Staub, Feuchtigkeit oder dergleichen ausgesetzt sind. Dabei wird unterschieden zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und stationären und nichtstationären elektrischen Anlagen. Bei Abweichung von der normalen Beanspruchung z.B. durch besondere Umgebungsbedingungen bzw. mechanische Belastungen müssen die Prüffristen ggf. verkürzt werden.

 

  • a) Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Prüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” (DIN VDE 0100-700) 1 Jahr auf ordnungsgemäßen Zustand Elektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht-stationären Anlagen 1 Monat auf Wirksamkeit Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter - in stationären Anlagen - in nichtstationären Anlagen 6 Monate arbeitstäglich auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung auf Wirksamkeit Benutzer

 

  • b) Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel Prüffrist Richt- und Maximal-Werte Art der Prüfung Prüfer
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. auf ordnungs-gemäßen Zustand Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. auf ordnungs-gemäßen Zustand Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person
Anschlussleitungen mit Stecker Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen 1 Jahr. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. auf ordnungs-gemäßen Zustand Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person
Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen 1 Jahr. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. auf ordnungs-gemäßen Zustand Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person